Warum ein Prüfservice?

Wie muss die Dokumentation aussehen?

Die Aufzeichnungen (Dokumentation) müssen der Art und dem Umfang nach der Prüfung angemessen sein und sollen dementsprechend folgende Angaben enthalten:

  • Datum der Prüfung
  • Art der Prüfung
  • Prüfgrundlagen
  • was wurde im Einzelnen geprüft
  • Ergebnis der Prüfung
  • Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb
  • Name des Prüfers
  • Unterschrift des Prüfers.

Wie reagiert Ihre Unternehmensversicherung?

Zu den vertraglich vereinbarten Obliegenheiten eines Versicherungsvertrages, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt eines Schadenfalles zu erfüllen hat, gehört in der Regel die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften. Die Verletzung dieser Obliegenheit ermöglicht dem Versicherer nicht nur teilweise bis vollständige Leistungsfreiheit im Schadenfall, sondern auch die Kündigung des Versicherungsvertrages.

Wer überprüft das geprüft wurde?

Eine routinemäßige Kontrolle durch Bundes- oder Landesbehörden hinsichtlich der Einhaltung der Prüfpflichten erfolgt nicht. Hier ist die Eigenverantwortung der Wirtschaft zu sehen, nichtsdestotrotz ist ein schuldhaftes „Vergessen“ mit Sanktionen belegt. Regelmäßige Kontrollen erfolgen indes seitens der Berufsgenossenschaften bzw. je nach Bundesland auch durch die Gewerbeaufsichtsämter.

Wer darf prüfen?

Zur Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Betriebsmitteln bedarf es einer „Befähigten Person“/“Elektrofachkraft“ sowie spezieller, zugelassener, geprüfter und kalibrierter Messgeräte. Beides wird benötigt um eine rechtssichere Dokumentation zu erstellen. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann von einer Erfüllung der Rechtspflicht zur Prüfung ausgegangen werden.

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