Atemanschlüsse

Die Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei Arbeit und Rettung sowie Flucht sind oberste Unternehmerpflicht. Um diese ergreifen zu können, muss er zum einen den Atemschutz in seinem Wirkbereich organisieren und zum anderen die Atemschutzgeräteträger ausbilden.

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Atemschutz bzw. die Nutzung von Atemschutzgeräten kann auf den unterschiedlichsten Gegebenheiten basieren. Eines haben allerdings alle gemeinsam – die Unversehrtheit des Mitarbeiters zu garantieren.

Der betriebliche Atemschutz hat somit einen besonderen Stellenwert und ist sowohl administrativ, als auch operativ, mit dem geeigneten Personal zu besetzen.

Zur Organisation gehören:

  • Organisation zur Bereitstellung und Benutzung von Atemschutzgeräten
  • Überprüfung der Atemschutzgeräte
  • Kontrolle der Prüfunterlagen für Atemschutzgeräte
  • Verwaltung der Einsatzdokumentationen für jeden Atemschutzgeräteträger
  • Kontrolle der Atemschutztauglichkeit der Atemschutzgeräteträger
  • evtl. Terminverfolgung von G26 Untersuchungen
  • Organisation von Erst- und Wiederholungsunterweisungen der Atemschutzgeräteträger*
  • Dokumentation aller atemschutzrelevanten Daten
  • Mitarbeit bei der Auswahl und Beschaffung von Atemschutzgeräten und Arbeitsmitteln für den Atemschutz
  • Organisation von Wartungs- und Reparaturmaßnahmen

Die Kennzeichnung mit * bedeutet, dass diese Unterweisungen insbesondere aufgrund der geltenden ArbMedVV verstärkt praxis- und belastungsorientiert ablaufen sollen.

Diese Aufgaben können wir für Sie übernehmen, oder Ihnen die entsprechenden Hilfestellungen bieten, um dies in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Zudem bieten wir Ihnen die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter als Atemschutzgeräteträger (Nutzer von Atemschutzgeräten) an.

Die Ausbildung im Atemschutz umfasst die Schwerpunkte:

  1. Erstunterweisung der „neuen“ Atemschutzgeräteträger
  2. jährliche (Wiederholungs-) Unterweisung der Atemschutzgeräteträger
  3. Einweisung in den Gebrauch von Atemschutzgeräten zur Flucht und Selbstrettung
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Die Unterweisungen (Pkt. 1+2) müssen neben einem theoretischen Teil auch über einen praktischen Übungsabschnitt verfügen. An den Unterweisungen können nur Personen teilnehmen, welche an einer Vorsorgeuntersuchung gem. des Grundsatzes G26 teilgenommen haben. Die Unterweisungen richten sich nach den Gegebenheiten und den Bedürfnissen im Unternehmen.

Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistungen sowohl zur Organisation Ihres Atemschutzes, als auch zur Ausbildung Ihrer Mitarbeiter an. Zur Abstimmung und als Grundlage für ein Angebot nehmen Sie mit uns Kontakt auf.