Ein Leben ohne Elektrizität ist in unserer modernen Welt nicht mehr vorstellbar. Doch das elektrischer Strom nicht nur nützlich ist, sondern auch eine Gefahrenquelle darstellt, ist jedem bekannt.

Im schlimmsten Fall kommt es sogar zu lebensbedrohlichen Situationen oder verheerenden Bränden. Solche Unglücksfälle können durch regelmäßige Prüfungen verhindert werden.

Hier ein Beispiel der gemeldeten Stromunfälle in Deutschland

Die hier dargestellten Unfälle sind nur die Unfälle welche den Berufsgenossenschaften gemeldet wurden.

Gesetzliche Vorgaben zur DGUV Vorschrift 3

Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt der Unternehmer die Verantwortung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Eine dieser Maßnahmen kann die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen sein (§ 10Abs. 2 BetrSichV). 

Die Organisation der Prüfungen im betrieblichen Ablauf ist grundsätzlich Aufgabe des Unternehmers.

DGUV Vorschrift 3:

Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln 

Der Unternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Zur Erhaltung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich. 

Prüffristen für Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Anlage / BetriebsmittelPrüffrist (Richt- und Maximalwert)Art der PrüfungPrüfer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtung

Anschlussleitungen mit Stecker

Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.Auf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

Wir prüfen für Sie


Im Rahmen der DGUV V3 Prüfung (ehemals BGV A3)  bieten wir allen unseren Kunden:

  • rechtssichere Prüfungen aller elektrischen Arbeits- und Betriebsmittel mit Stecker
  • Anbringung der DGUV Vorschrift 3-Prüfsiegel an jedem geprüften Betriebsmittel
  • Aussonderung der Geräte bei nicht bestandener Prüfung
  • Anbringung von Barcodes auf jedem geprüften Betriebsmittel
  • Rechtssichere Festlegung der Prüfintervalle nach der DGUV Vorschrift 3 und der BetrSichV
  • Rechtssichere Komplettdokumentationen 
  • Rechtsichere EDV-Archivierung aller Prüfergebnisse
  • Erstellung von Fehlerprotokollen 
  • Fachgerechte Entsorgung der defekten elektrischen Betriebsmittel
  • Sicherstellung Ihrer Rechtssicherheit gegenüber den Behörden und Versicherer

Unsere Messgeräte verfügen über Messadapter und können somit auch Betriebsmittel mit CEE Kupplungen bis einschliesslich 32 A messen.

Zur Abstimmung und als Grundlage für ein Angebot nehmen Sie mit uns Kontakt auf.